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Droht Rechtschaos? Neuer Glücksspielstaatsvertrag Von 15 Ländern Unterzeichnet

Droht Rechtschaos? Neuer Glücksspielstaatsvertrag von 15 Ländern unterzeichnet

Bundesländer ohne Schleswig HolsteinJetzt ist er also auf dem Weg, der „neue“ Glücksspielstaatsvertrag, am 15. Dezember unterzeichnet von allen 15 Bundesländern außer von Schleswig-Holstein. Die aktuelle Version liegt seit Anfang Dezember der EU-Kommission zur europarechtlichen Prüfung vor. De facto bedeutet das, dass Deutschland aller Voraussicht nach für mindestens einen Monat ohne aktuelle Glücksspielgesetzgebung dasteht, da der alte Staatsvertrag zum 31. Dezember 2011 ausläuft. Mit einer abschließenden Entscheidung aus Brüssel wird nicht vor Februar 2012 gerechnet. In der Übergangszeit gelten die Bestimmungen des alten Vertrags weiter. Und ob Brüssel den neuen Entwurf tatsächlich billigt, darf bezweifelt werden.

Onlinegaming, und damit auch Onlinepoker, sollen nach dem Willen der 15 Länder nach wie vor in der Bundesrepublik nicht erlaubt sein – außer im nördlichsten Bundesland wie sattsam bekannt. Die unheitliche Gesetzeslage ist nach Meinung vieler Rechtsexperten in europarechtlicher Hinsicht weder konsistent noch stimmig und öffnet damit Tür und Tor für „Klagen von privaten und staatlichen Anbietern“, so Günter Boyks, Direktor des Wettanbieters Digibet laut horizont.net. Boyks weiter: „Die Limitierung in den 15 Bundesländern auf willkürliche 20 Konzessionen, die hohen Steuerabgaben von fünf Prozent auf den Einsatz und des festgesetzten Höchstbetrages von 1000 Euro pro Spieler und Monat sind vor allem für Onlineangebote schon fragwürdig genug.“

Flagge Schleswig-HolsteinEinen Tag nach der Unterzeichnung des Vertragsentwurfs durch die restlichen Länder bekräftigte Hans-Jörn Arp, Fraktionsvize der CDU im Kieler Landtag, noch einmal, wie positiv die Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspielmarktes in Schleswig-Holstein sein werden.

Hier die Pressemeldung in Auszügen: „Durch unser Glückspielgesetz haben wir Leitplanken für den Glückspielmarkt gesetzt, die neben den normalen Wettanbietern auch das Online-Spiel umfassen. Unter anderem werden 540000 deutsche Online-Pokerspieler mit einem Jahresumsatz von 264 Millionen Euro so erfasst und aus dem Graumarkt geholt. Durch unser Lizenzierungsverfahren müssen sich die Sportwettenanbieter auch im Online-Geschäft unserer neuen Landesregelung, und damit dem Geldwäschegesetz unterwerfen.

Steuerhinterziehung wird so schwieriger. Die Grundlagen sind gelegt, dass die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA), die national mit den Polizeidienststellen der Länder und den örtlich zuständigen Behörden des Zollfahndungsdienstes und den Hauptzollämtern sowie den jeweils zuständigen ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften zusammen ihrer Arbeit noch effizienter nachkommen können werden.“ Dies gelte „auch für die Zusammenarbeit unserer Behörden mit Interpol und Europol! Jetzt bekommen Sie es auch noch von der Polizei und den Justizbehörden zu hören. Durch unser Glückspielgesetz wird Geldwäsche erschwert werden, weil es jetzt eine wirksame Rechtsgrundlage gibt.“

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