Glücksspielstaatsvertrag soll trotz Rüge der EU-Kommission durchgesetzt werden
Ein Schlag vors Kontor fürs Onlinepokern – so lässt sich das Ergebnis der gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin zusammenfassen. Abgesehen vom schleswig-holsteinischen Landesoberhaupt Peter Harry Carstensen sind die Regierungsschefs der Bundesländer übereingekommen, den vorliegenden Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags in den Parlamenten vorzulegen. Läuft alles so, wie die Herren sich das wünschen, dann tritt die neue restriktive Glücksspielgesetzgebung am 1. Juli in Kraft. Onlinegaming wird dann nicht legalisiert, das staatliche Lottomonopol bleibt erhalten, und der Sportwettenmarkt wird begrenzt geöffnet.
Veranlassung, sich auf die Anregungen aus Brüssel zur Verbesserung der aktuellen Version einzulassen, gibt es für die Länderchefs nicht. Laut WELT ONLINE zitiert den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD): „Wir sehen überhaupt nicht, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen kann.“ Die von Brüssel aufgeworfenen Fragen, heißt es weiter, könnten „jetzt nicht absolut beantwortet werden“. Gegebenenfalls würden „die Länder von sich aus den Staatsvertrag … nachbessern: ‚Deshalb braucht es auch keines Planes B.‘“
Carstensen betonte dagegen, aus Sicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung stehe der neue Vertrag in Konflikt mit EU-Recht. Dementsprechend bleibe man in Kiel bei der eigenen Version, die ein bedeutend liberaleres Glücksspielrecht geltend macht. Pikanterweise hat das nördlichste deutsche Bundesland zur Zeit die Leitung der Ministerpräsidentenkonferenz und durfte denn auch die entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen. Hier der Originaltext auf www.schleswig-holstein.de:
Novellierung Glücksspiel-Staatsvertrag
Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins hatten die 15 Länder im Dezember den novellierten Glücksspiel-Staatsvertrag unterschrieben. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident bekräftigte heute noch einmal seine ablehnende Haltung: „Jetzt stellt sich die Frage der Ratifizierung des Änderungsstaatsvertrages durch die Landesparlamente. Regierung und Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein haben nach wie vor erhebliche Zweifel an der EU-Rechtskonformität des Glücksspiel-Staatsvertrages“, sagte er. Die EU-Kommission habe in ihrer jüngsten Stellungnahme betont, dass der Abschluss des Notifizierungsverfahrens nicht bedeute, dass eine Übereinstimmung mit EU-Recht festgestellt wurde. Nach wie vor halte sich die Kommission die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
—