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Online Poker Verbot in Nordrhein-Westfahlen

JustitiaOnline Pokerspieler in Nordrhein-Westfalen ist es seit Anfang dieser Woche verboten, ihrem Hobby auf der Seite des Anbieter www.pacificpoker.com nach zu gehen. Bereits im Juni des Jahres 2008 wurde PacificPoker auferlegt, Spielern aus NRW das Spielen, insbesondere der Variante Texas Hold’em, nicht mehr zu ermöglichen. Daraufhin klagte das in Gibraltar ansässige Unternehmen beim zuständigen Oberverwaltungsgericht gegen die vom Bundesland NRW getroffene Entscheidung.

Anfang diesen Jahres wurde nun beschlossen, dass die Auflagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gerechtfertigt seien und mit sofortiger Wirkung durchzusetzen sind. Dies heißt nun, das Spieler bei PacificPoker eine Frage nach ihrem Bundesland beantworten müssen. Sollten diese Spieler dann mit „Ja“ beim Bundesland NRW antworten, wird ihnen eine Registrierung verweigert. Des weiteren soll mit Hilfe von Lokalisierungs-Sofware der Standort bestimmt und Spielern aus NRW die Anmeldung verweigert werden. Auch sollen Spieler, die bereits registriert sind und aus dem betroffenen Bundesland stammen, vom Glücksspielangebot PacificPokers ausgeschlossen werden.

Der vorliegende Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen ist indes -noch- kein endgültiges Verbot von Online Poker im Bundesland NRW, sondern nur die Bestätigung der Auflagen die PacificPoker.com bereits im Jahre 2008 auferlegt worden sind. Wann und ob es zu einem kompletten Verbot des Poker Spielens im Internet (zumindest in NRW) kommen wird ist nicht bekannt. Allerdings wurde durch den Beschluss im Grundsatz bejaht, dass Online Poker gegen bestehendes Recht sowie gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt.

Die Richter Begründeten dies unter anderem damit, dass „bei der auf der Website www.pacificpoker.com u. a. angebotenen Pokervariante „Texas Hold’em“ die Entscheidung über den Gewinn bei einem Durchschnittsspieler überwiegend vom Zufall abhängt.“ Eingeräumt wurde jedoch, dass „sich ein überdurchschnittlich befähigter und erfahrener Spieler im Einzelfall durch geschicktes Taktieren in gewissem Umfang Vorteile gegenüber seinen Mitspieler verschaffen kann.“

Jedoch ändere dies nichts an der Tatsache, dass „der Erfolg beim Spiel der o. g. Pokervariante maßgeblich (d. h. überwiegend) von der Qualität der erst nach mehreren Geldeinsatz- und Austeilungsrunden zufällig erhaltenen oder aufgedeckten Karten abhängt. Da sich insgesamt 52 Karten im Spiel befinden, sind zuverlässige Vorhersagen über den Kartenwert der Mitspieler nur sehr eingeschränkt möglich, weil bei der hier in Rede stehenden Variante lediglich die fünf Gemeinschaftskarten allen Spielern bekannt sind. Über die Kartenqualität der übrigen Mitspieler kann ein durchschnittlicher Pokerspieler daher letztlich nur spekulieren.“

 

Der komplette Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfahlen kann unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/13_B_776_09beschluss20091203.html eingesehen werden.

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